Wegweiser zur Verbraucherstreitbeilegung

Vorbemerkung

Diese Zusammenstellung soll aufzeigen, welche Einrichtungen zur Beilegung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmern angerufen werden können und welche Besonderheiten die jeweiligen Verfahrensordnungen aufweisen. Sie basiert auf den Verlautbarungen der einzelnen Einrichtungen und des Bundesamts für Justiz (BfJ) und wird fortlaufend ergänzt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Maßgeblich ist die vom BfJ geführte Liste gem. § 33 Abs. 1 VSBG.

Wichtig:

Vor der Anrufung einer Schlichtungsstelle ist der Anspruch zunächst gegenüber dem Unternehmer geltend zu machen. Für den Antrag sind die in der Verfahrensordnung angeführten Formalien zu beachten. Es besteht sonst das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird und etwaige Ansprüche verjähren.

 

 Bei Konflikten mit Unternehmern im europäischen Ausland

hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, die richtige Schlichtungsstelle zu finden (mit interaktiver Europa-Karte).

Die EU-Kommission veröffentlicht eine Liste sämtlicher anerkannter Verbraucherschlichtungsstellen in Europa.

Bei Streitigkeiten aus online geschlossenen Verträgen können Beschwerden  bei der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung eingereicht werden.